Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Anzuwendendes Recht

     Es gilt deutsches Recht.

     Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage, gilt das BGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. 

 

II. Auftragsannahme

      Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom             

      Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

      Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, 

      unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie

      ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer 

      der Verzögerung.

 

III. Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt), gelten gegenüber Verbrauchern (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen, noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann) und Unternehmen gemäß §14 BGB gleichsam. Diese AGB gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des §310 Abs. 1 Satz 1 BGB. Sollten einzelne Klauseln einen unterschiedlichen Geltungsbereich haben, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2.  Die AGB gelten ausschließlich. Ist der Kunde Unternehmer, werden entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden nicht anerkannt, es sein denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt oder etwas anderes schriftlich vereinbart. Die Bedingungen gelten gegenüber Unternehmen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  3. Der Kunde erkennt diese AGB mit seinem Kauf ausdrücklich an.

 

IV. Angebot und Vertragsschluss    

  1. Die Präsentationen von Waren und / oder Bauvorhaben im Internet oder im Katalog, stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Firma Natürlich Hochtalhaus und Schreinerei Hochtalmöbel Helmut Schmid, erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die Firma Natürlich Hochtalhaus und Schreinerei Hochtalmöbel Helmut Schmid, zustande.
  2. Der Kunde kann das Kaufangebot schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch abgeben.
  3. Die erste Angebotserstellung durch die Firma Natürlich Hochtalhaus und Schreinerei Hochtalmöbel an den Kunden erfolgt unentgeltlich. Wir behalten uns vor,  Änderungen die zu einer neuen Angebotserstellung vor Vertragsschluss führen, in Rechnung zu stellen.
  4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  5.   Irrtümer, Tippfehler und Änderungen bleiben vorbehalten. 

V. Nachträgliche Änderungen

  1. Nachträgliche Änderungen die in Art und Umfang über die geschlossene Auftragssumme hinausgehen, sind schriftlich zu erfragen. Anschließend müssen diese Änderungen schriftlich bestätigt werden.
  2. Nachträgliche Änderungen werden nicht im Werkvertrag geändert. Die Änderungen und die dafür anfallenden Kosten, werden  in dem Dokument "Kosten aktuell" festgehalten, berechnet und dem Kunden persönlich oder per E-Mail ausgehändigt. Der Kunde muss diesem Dokument nach Aushändigung ausdrücklich widersprechen. Ansonsten gilt das Dokument als vom Kunden anerkannt und rechtskräftig. 
  3. Sollten vor der Änderung seitens des Kunden, bereits Kosten entstanden sein für die Erstellung der Sache in der ursprünglich im Werkvertrag vereinbarten Form, so hat der Kunde diese Kosten zu tragen. 

 

VI. Rechnungslegung und Zahlung

  1. Nach Auftragsannahme, wird eine Anzahlung in Höhe von 5% bei Häusern und 50% bei Möbeln, des vereinbarten Kaufpreises fällig.
  2. Bei Häusern, wird zusätzlich eine Vorauszahlung vor Bestellung des Rohbaus fällig. Anschließend werden nach abgeschlossenen Bauabschnittsarbeiten Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt. 
  3. Nach Rechnungslegung ist der fällige Betrag sofort und wenn nicht anders vereinbart ohne Abzug zu entrichten.
  4. Wesentliche Mängel berechtigen nur zur Einbehaltung in Höhe des voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.

 

VIII. Technische Hinweise

                  Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind,                        insbesondere: Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und eventuell zu ölen oder zu

                  fetten. Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren. Außenanstriche sind jeweils nach Lack 

                  -oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum 

                  Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können 

                  die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch

                  Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen. Weitere Pflegehinweise entnehmen Sie 

                  unserem Handbuch unter www.hochtalhaus.de/handbuch . 

 

IX. Gewährleistung / Garantie

 

  1. Offensichtliche Mängel müssen 2 Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Bei unseren Holzhäusern, ist der Einzugstermin automatisch der Abnahmetermin. Nach Ablauf der Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
  2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß, Abnutzung, äußere Einwirkungen oder Bedienungs -und Anwendungsfehler. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert, durch Dritte ändern lässt, unsachgemäß handhabt oder zweckentfremdet benutzt, es sein denn der Kunde führt den Nachweis, dass die zu gewährleistenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren Ansprüche wegen eines Sachmangels nach den gesetzlichen Vorschriften. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Übergabe der Sache, für Möbel.
  4. Für unsere Häuser gilt die Verjährungsfrist nach §634 Nr. 2 BGB, von 5 Jahren nach Übergabe /Abnahme.
  5. Nach einer Mängelrüge, ist die Firma Natürlich Hochtalhaus und Schreinerei Hochtalmöbel Helmut Schmid berechtigt, die angegebenen Mängel prüfen zu lassen.
  6. Ist der Kunde Unternehmer, muss dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommen. Erkannte und erkennbare Mängel sind sofort schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine Rüge, gilt die Ware als vertragsmäßig anerkannt, es sei denn, der Fehler war auch bei der Prüfung mit zumutbarer Sorgfalt nicht erkennbar.
  7. Eine Garantie erfolgt lediglich dann, wenn diese ausdrücklich in Schriftform erklärt wird. Erfolgt eine Garantie, so handelt es sich um eine Haltbarkeitsgarantie. Im Falle einer Garantie wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Regelungen hiervon unberührt bleiben.

 

X. Aufrechnungs -und Zurückbehaltungsrecht

                 Aufrechnungsrechte, auch wenn Mängelrügen und Gegenansprüche geltend gemacht werden, 

                 stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, Entscheidungsreife

                 eingetreten ist, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Im Übrigen ist er zur Ausübung

                 eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf den gleichen Vertrags-

                 verhältnis beruht.

 

                 Teil 2

                 Nacherfüllung

  1. Die Firma Natürlich Hochtalhaus und Schreinerei Hochtalmöbel Helmut Schmid, hat die Wahl der Art der Nacherfüllung.
  2. Die Verjährung beginnt im Rahmen der Ersatzlieferung nicht erneut.

 

XI. Haftung

  1. Die Firma Natürlich Hochtalhaus und Schreinerei Hochtalmöbel Helmut Schmid haftet für sich, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen für Schäden am Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie bei einfacher Fahrlässigkeit für solche Schäden, die aus einer Verletzung von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflichten), etwa solcher, die der Werk -oder Kaufvertrag dem Kunden nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, herrühren. 
  2. Sofern die Firma Natürlich Hochtalhaus und Schreinerei Hochtalmöbel Helmut Schmid fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden begrenzt.
  3. Ansprüche aus einer vom Verkäufer gegebenen Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleiben unberührt. 

 

XII. Widerruf

                Der Kunde kann den abgeschlossenen Vertrag gemäß §650i BGB innerhalb einer Frist von 14 Tagen 

                nach Vertragsschluss, widerrufen. Der Widerruf bedarf der schriftlichen Form und ist an folgende 

                Unternehmung zu richten: 

Zimmerei Hochtalhaus und Schreinerei Hochtalmöbel

Helmut Schmid

Hofrain 22

79837 Ibach

Oder per E-Mail an schreinerei@hochtalmoebel.de

 

XIII. Widerrufsfolgen

         Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückgewähren 

         und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) von uns herauszugeben. Kann der Verbraucher die Ware               ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem

         Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die

         Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie etwa im Ladengeschäft 

         möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauch-

         nahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Verbraucher keinen Wertersatz leisten.

         Der Verbraucher hat eventuell anfallende Rücksendekosten zu tragen, wenn die gelieferte Sache der

        bestellten entspricht und wenn der Preis zur zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40€ nicht

       übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des 

       Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls

       ist die Rücksendung kostenfrei.

       

XIV. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Firma Natürlich Hochtalhaus und Schreinerei Hochtalmöbel Helmut Schmid, behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
  3. Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe der Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten.  Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer, tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.
  4. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. 
  5. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehender Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
  6. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums -und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
  7. Gerichtsstand: Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Firma Natürlich Hochtalhaus und Schreinerei Hochtalmöbel Helmut Schmid.
  8. Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Im Hinblick auf die sich aus diesem Gesetz ergebenen Pflichten, vereinbart die Firma Natürlich Hochtalhaus  und Schreinerei Hochtalmöbel Helmut Schmid mit seinen Subunternehmen und Lieferanten: 
    1. Der Subunternehmer und der Lieferant sichern zu, dass er an seine Arbeitnehmer zumindest den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn zahlt. Des Weiteren sichert er zu, dass er alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz ausnahmslos erfüllt.

 

XV. Vertragsänderungen und Kündigung

  1. Vergütungsansprüche bei Wegfall von Leistungen: 

Sollten nach Vertragsabschluss Leistungen oder Positionen welche Bestandteile des Werkvertrags sind, gestrichen werden, behalten wir uns vor, gemäß §648 und §648a Abs. 2 BGB den Vergütungsanspruch in Höhe der gekündigten Positionen geltend zu machen.

2. Bemessungsgrundlage der vereinbarten Kosten, ist nicht die Summe über die der Werkvertrag geschlossen wurde, sondern die Gesamtsumme der letzten Kostenaufstellung. Sollte die letzt Kostenaufstellung der Werkvertrag sein, so dient die Summe des Werkvertrags als Bemessungsgrundlage.

3. Der Kunde hat das Recht nach §648 BGB, den geschlossenen Werkvertrag zu kündigen. Damit einher, hat die Firma Natürlich Hochtalhaus und Schreinerei Hochtalmöbel Helmut Schmid das Recht, den im Werkvertrag vereinbarten Gesamtpreis vom Kunden zu fordern, abzüglich der durch die Kündigung entstandenen Aufwandsersparnissen.

 

XVI. Erstellung von Fotografien für das Firmenportfolio

  1. Außenansicht: Für unser Portfolio behalten wir uns vor unsere Werke von außen gemäß §59 UrhG von einer öffentlich betretbaren Fläche Aufnahmen anzufertigen und anschließend auf unserer Firmenwebseite www.hochtalhaus.de im Rahmen unseres Portfolios, zu veröffentlichen. Wir veröffentlichen ausschließlich Aufnahmen auf denen weder Personen abgebildet sind, noch Persönlichkeitsrechte angegriffen oder eingeschränkt werden.
  2. Innenansicht: Während der Bauphase, vor Eigentumsübergang an den Kunden und dem Einzug, behalten wir uns vor, Aufnahmen der Innenansicht anzufertigen und anschließend auf unserer Firmenwebseite www.hochtalhaus.de im Rahmen unseres Firmenportfolios zu veröffentlichen.Wir veröffentlichen ausschließlich Aufnahmen auf denen weder Personen abgebildet sind, noch Persönlichkeitsrechte angegriffen oder eingeschränkt werden.
  3. Nach Einzug und Eigentumsübergang an den Kunden, bedarf die Ablichtung des Innenbereiches der Zustimmung des Kunden und der vorherigen Terminabsprache mit selbigem.